eGbR & Co: Ab 2024 lüftet das MoPeG den Talar des Gesellschaftsrechts

Ab 2024 stehen zahnärztlichen Gemeinschaftspraxen und anderen Berufsausübungsgemeinschaften sowie MVZ neue Möglichkeiten mit Blick auf die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung offen. Altverträge sollten auf den Prüfstand, wenn bestimmte Passagen durch die Kodifizierung über das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) kritisch zu bewerten sind. Ein kleiner Überblick über Optionen, Chancen, aber auch Grenzen des novellierten Gesellschaftsrechts für Zahnärztinnen und Zahnärzte.

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