Praxismanagement
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Lieber spät als nie: In einem Aktionsplan zeigt das Gesundheitsministerium Schritte auf, um etwa in Arztpraxen den Abbau von Barrieren zu fördern. Geld dafür soll auch aus den Strukturfonds der KVen fließen.
Berlin. Arztpraxen sollen nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach künftig barrierefrei zugänglich sein.
„Der Zugang zu Gesundheitsleistungen muss einfach und für alle möglich sein – auch für Patienten mit Behinderungen oder Verständigungsschwierigkeiten“, sagte Lauterbach bei der Vorstellung eines Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen am Montag.
Es gehe darum, „Hindernisse“ zu erkennen und abzubauen, so der SPD-Politiker. Dies habe „von der Stufe in die Arztpraxis bis zur komplizierten Erklärung einer Therapie“ zu gelten. Laut Aktionsplan sollen entsprechende bauliche Änderungen in den Praxen von Ärzten und Zahnärzten aus dem Strukturfonds der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen gefördert werden.
Jede KV, heißt es in dem 75 Seiten langen Papier, habe zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zwecks „Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung“ Mittel aus dem Strukturfonds zu nutzen, für den sie mindestens 0,1 Prozent und höchstens 0,2 Prozent der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen zur Verfügung stelle.
Die Krankenkassen hätten einen gleichen Beitrag zu entrichten. Damit stünden bundesweit Gelder zwischen 29 und 58 Millionen Euro jährlich bereit. Bisher komme die „Herstellung der Barrierefreiheit“ als Förderpunkt in den Strukturfonds zu kurz. Zudem sollen Belange von Menschen mit Behinderungen im Sicherstellungsauftrag der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung „explizit“ erwähnt sein.
Lauterbach überreichte den Aktionsplan an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, und die Sprecherin des Deutschen Behindertenrates, Verena Bentele. Alle Versicherten hätten das Recht auf freie Arztwahl, sagte Bentele, die auch Präsidentin des Sozialverbands VdK ist. „Menschen mit Behinderungen stoßen jedoch schnell an die Grenzen dieses Rechts.“
Dusel kritisierte, Menschen mit Behinderungen seien im Gesundheitssystem noch immer erheblich benachteiligt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) habe geliefert, was im Koalitionsvertrag vereinbart worden sei. „Leider erst jetzt am Ende der Legislatur.“ Die nächste Bundesregierung sei sehr klug beraten, wenn sie das nun vorgelegte Papier für ein inklusives Gesundheitswesen übernehme und fortführe, so Dusel.
Laut BMG ist der Aktionsplan das Ergebnis eines „Dialogprozesses“. Daran hätten sich mehr als 100 Akteure aus Betroffenenverbänden beteiligt und rund 3.000 Vorschläge eingereicht. Vertreter der Länder und der Kommunen seien ebenfalls involviert gewesen.
Die Vorschläge adressieren auch die Langzeitpflege. So sollen der barrierefreie Zugang zur Pflegeberatung und die Verfügbarkeit barrierefreier Informationen ausgebaut werden. Dazu gehört, dass jeder zweite Beratungsbesuch bei Pflegebedürftigen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, auf Wunsch per Videokonferenz erfolgen kann. Gestärkt werden soll zudem die Stabsstelle Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Auch soll es mehr Daten zur gesundheitlichen Situation von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte geben. Dazu will das BMG eine finanzielle Förderung prüfen, um an die Informationen zu gelangen und sie auszuwerten.
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