Anerkennung von Berufsqualifikation: Gesunde Sogwirkung in die Versorgung

Zwischen 2012 und 2022 haben fast 70.000 Ärztinnen und Ärzte erfolgreich ein Verfahren zur Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation durchlaufen. Schubkraft verleiht vor allem das Anerkennungsgesetz.

Praxenkollaps, Klinikreform oder auch Reform der Pflegekompetenz – im Windschatten all dieser gesundheitspolitischen Debatten über Defizite in der ambulanten wie stationären Versorgung entfaltet das deutsche Gesundheitssystem eine enorme Sogwirkung auf Ärztinnen und Ärzte sowie andere Fachkräfte mit einer im EU-Ausland oder in Drittstaaten erworbenen Berufsqualifikation.

Einen richtigen Schub gegeben hat dabei das zum 1. April 2012 in Kraft getretene Anerkennungsgesetz des Bundes, das einen Rechtsanspruch auf die Überprüfung der ausländischen Berufsqualifikation unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit und der Herkunft der Abschlüsse verankert.

Profitiert haben hiervon zum Beispiel mehrere Tausend Ärzte aus Drittstaaten, die außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz ihre Berufsqualifikation erworben haben und dann in Deutschland aktiv an der Versorgung teilnehmen.

1.047 Ärzte aus Syrien haben Antrag gestellt

Ausweislich der Berichterstattung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) haben allein 2022 insgesamt 1.047 Ärzte aus Syrien und 390 aus der Türkei einen Antrag auf Anerkennung gestellt – die Chancen einer positiven Bescheidung stehen in der Regel sehr gut, liegt die Ablehnungsquote bei den beschiedenen Fällen meist unter zwei Prozent je Jahr.

Einen Sonderfall stellt die automatische Anerkennung bei bestimmten EU-Abschlüssen dar, wie das BiBB hervorhebt. Denn gemäß der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) gehören die in Zuständigkeit des Bundes liegenden reglementierten Berufe – Arzt, Pflegefachleute, Zahn-, Tierarzt, Apotheker sowie Hebamme – zu den Sektorenberufen, für die die automatische Anerkennung greift.

Wird sie angewandt, findet beim Anerkennungsverfahren keine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung statt, der in den betreffenden Ländern erworbene Abschluss wird unmittelbar mit dem Ergebnis „positiv – volle Gleichwertigkeit“ anerkannt.

Wer ist zuständig für die Anerkennung?

Im Ausland ausgebildete Ärzte, die in Deutschland ärztlich tätig werden wollen, müssen, so stellt der Marburger Bund klar, ihre ärztliche Ausbildung von der Landesbehörde anerkennen lassen, in deren Zuständigkeitsbereich sie arbeiten wollen. Das kann das Regierungspräsidium, ein Landesamt oder in Niedersachsen zum Beispiel der Zweckverband zur Approbationserteilung sein.

Gerade das Gesundheitssystem profitiert laut Bundesbildungsministerium (BMBF) von der Anerkennung. 2022 betrafen demnach fast 80 Prozent aller beschiedenen Verfahren den Gesundheitsbereich und damit im Schwerpunkt reglementierte Berufe.

Zwischen 2012 und 2022 haben 67.377 Ärzte mit im Ausland erworbener Berufsqualifikation in Deutschland ein Anerkennungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Bei den Pflegekräften waren es im selben Zeitraum sogar 101.499, wie aus dem jüngst im Bundeskabinett beschlossenen BMBF-Bericht zum Anerkennungsgesetz 2023 hervorgeht.

42 von 8.592

ärztlichen Anträgen auf Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation wurden 2022 negativ beschieden.

Ein Blick in die BiBB-Zahlen offenbart auch, dass allein im Jahr 2022 mehr als 1.300 deutsche Staatsangehörige Anträge auf Arzt-Anerkennung gestellt haben. „Es kann sich bei diesen Personen sowohl um Deutsche handeln, die im Ausland studiert haben, als auch um eingebürgerte Personen“, so das BiBB.

„Die deutschen Antragstellenden hatten ihre medizinische Qualifikation vor allem in Österreich erworben, wo aufgrund der geografischen Nähe sowie der Sprache viele Deutsche gebührenfrei studieren, gefolgt von Ungarn und Rumänien. Osteuropa bietet international ausgerichtete Medizinstudiengänge, die zum Teil speziell auf deutsche Studierende zugeschnitten sind“, heißt es ergänzend.

Auf Antrag Kostenübernahme

Im Schnitt dauere das Anerkennungsverfahren zum individuellen Kompetenzabgleich rund 85 Tage. Es kann allerdings noch eine lange Zeit vergehen, bis die ausländischen Kollegen dann richtig loslegen können.

So wurden laut BiBB 2022 insgesamt 8.592 Arzt-Anerkennungsverfahren beschieden (siehe nachfolgende Tabelle), wovon 3.039 zwar zu den positiven Bescheiden zählten, dem Antragsteller allerdings die „Auflage“ einer Ausgleichsmaßnahme – zum Beispiel in Form eines Anpassungslehrgangs oder einer Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung – erteilt worden war, die er aber zum Jahresende 2022 noch nicht absolviert hatte. 2018 benötigten Antragstellende durchschnittlich 266 Tage für die Erfüllung der Ausgleichsmaßnahme, 2021 waren es laut BiBB 490 Tage.

Oft würden für einen Anpassungslehrgang bei Ärzten für die Teilnahme an der Kenntnisprüfung Sprachkenntnisse auf C1-Niveau – und damit fachkundige Sprachkenntnisse – vorausgesetzt, die zunächst erworben werden müssten. Wie das BiBB hinweist, sei die Klärung der Kostenübernahme die Grundvoraussetzung zur Teilnahme an einem Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung.

Die Kursgebühren würden häufig durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter in Form eines Bildungsgutscheins getragen. Greife diese Regelfinanzierung nicht, gebe es noch das Förderprogramm IQ, das die kostenlose Kursteilnahme ermögliche.

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