Praxismanagement
Es müssen nicht immer zu schwache Schlüssel oder fehlerhafte Technik sein: Auch organisatorische Mängel wirken sich in einer Sicherheitsinfrastruktur manchmal fatal aus. Zum Beispiel in…
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Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist bisweilen eine schwere Geburt. Auch die ab kommendem Jahr verbindliche elektronische Patientenakte nimmt eher mühsam Gestalt an.
Berlin. Die Repräsentanten der Leistungserbringer in der gematik hadern mit dem derzeit geplanten Zuschnitt der „ePA für alle“. In einer gemeinsamen Erklärung melden am Dienstag Bundesärztekammer, KBV und KZBV, Zahnärztekammer, Krankenhausgesellschaft (DKG) und Apothekerverband (DAV), „dringenden Nachbesserungsbedarf“ bezüglich der Funktionalitäten der elektronischen Patientenakte an, wie sie ab Mitte Januar 2025 in der GKV verbindlich werden soll.
Die „ePA für alle“ müsse „einen deutlichen Mehrwert zu den derzeit von den Krankenkassen anzubietenden elektronischen Patientenakten vorweisen“, heißt es in der Stellungnahme. Dies sei „in der nun für den Start der „ePA für alle“ vorgesehenen Basisversion nicht ausreichend erkennbar“.
Deshalb hätten anlässlich der jüngsten gematik-Gesellschafterversammlung die Leistungserbringer einem Dokumentenpaket mit ePA-Spezifikationen geschlossen ihre Zustimmung verweigert.
Moniert wird vor allem, dass keine Volltextsuche in der Akte möglich sei, oder auch, dass „ein zentraler Virenscanner für die Inhalte der ePA ebenfalls nicht vorgesehen ist“. Zwar solle die gesetzlich geforderte Abbildung der Medikation noch bis zum Start der ePA „nachspezifiziert“ werden. „Alle anderen Kritikpunkte sollen jedoch entweder gar nicht oder erst in Nachfolgeversionen der ePA berücksichtigt werden“, heißt es weiter.
„Schon die ePA, die die Kassen seit Beginn 2021 anbieten mussten, hat wegen unzureichender Praktikabilität bei Patienten und Ärzten keine Resonanz gefunden“, erinnert Kammerfunktionär Erik Bodendieck. Die neue ePA dürfe diesen Geburtsfehler nicht wiederholen. Bodendieck: „Hier muss schnell nachgearbeitet werden, damit insbesondere die Suchfunktion möglichst von Anfang an Ärztinnen und Ärzte bei der Nutzung der ePA unterstützt.“ (cw)
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