
Praxismanagement
Die Ermittlungsbehörden haben immer häufiger mit vermuteten Behandlungsfehlern zu tun. Ein Staatsanwalt erläutert, wie Ärztinnen und Ärzte Fehler vermeiden können – und sich Strafverfahren verhindern…
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Lauterbach hatte es versprochen, aber nie geliefert – das von der verfassten Zahnärzteschaft herbeigesehnte Regulierungsgesetz, das dem Treiben investorengeführter MVZ endlich Einhalt gebieten soll. Die GroKo in spe will es liefern, ist dem Koalitionsvertrag zu entnehmen. Auch die Großbaustellen Bürokratieabbau, Fachkräftesicherung und Stabilisierung der GKV-Beiträge will sie abarbeiten. Droht aber auf der Gegenseite die Wiedereinführung von Zulassungsbeschränkungen?
Finanzierung, Wirtschaft, Arbeit und Soziales sowie Migration – das sind, wie dem durch die CDU, CSU und SPD noch zu bestätigenden Koalitionsvertrag zu entnehmen ist, die großen Themenkomplexe, die die Arbeit der künftigen Großen Koalition (GroKo) unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) prägen werden. Die Zustimmung zum Koalitionsvertrag gilt als sicher – bis Ende April soll alles in trockenen Tüchern sein. Der Druck – sowohl aus dem In- als auch aus dem europäischen Ausland – ist hoch, im Bundestag wieder eine gestaltungswillige und vor allem handlungsfähige Regierung zu haben.
„Pflege und Gesundheit: Die Gesundheitsversorgung muss für alle gesichert bleiben. Wir wollen eine große Pflegereform auf den Weg bringen. Wir stehen für eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung in der Stadt und auf dem Land“ – mehr fand sich zunächst nicht in dem elfseitigen Papier zu den „Ergebnissen der Sondierungen von CDU, CSU und SPD“, die dem Aufsetzen des Koalitionsvertrages vorausgegangen waren, zu diesem Themenbereich. Das bedeutet, Gesundheit wird eher eine Nebenrolle im Gesamtportfolio der künftigen GroKo spielen. Immerhin acht der 144 Seiten des Koalitionsvertrages widmen sich unter Punkt 4.2. der „Gesundheit und Pflege“. Der CDU wird das Bundesgesundheitsministerium zugesprochen – Lauterbachs Tage als Bundesgesundheitsminister sind demnächst gezählt.
Weniger Talkshows, mehr Kompromisse – das sollte wohl die Prämisse der nächsten Ressortspitze sein. Hoch gehandelt für den Posten wird Tino Sorge, aus Ostdeutschland stammender gesundheitspolitischer Sprecher der CDU. Er hat im Wahlkreis Magdeburg in Sachsen-Anhalt sein Ticket für den Bundestag gezogen – seit 2013.
Ihren Unmut über die Ära Lauterbach, verbunden mit gezielten gesundheitspolitischen Forderungen an die GroKo, äußerte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände, der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Boot bereits Ende März. Als, wie sich sich selbst betiteln, die „vier führenden Verbände in der Gesundheitsversorgung“ haben sie eine Allianz für ein „starkes, resilientes Gesundheitssystem“ geschlossen. In einem gemeinsamen Positionspapier beschreiben sie darin die Vision eines leistungsfähigen Gesundheitssystems als Basis einer demokratischen Gesellschaft und damit zugleich auch des sozialen Friedens.
Deutlich kritisieren die Institutionen die Gesundheitspolitik der vergangenen Legislaturperiode: Diese sei, heißt es im Papier, auf Bundesebene geprägt gewesen „durch ein bisher nicht gekanntes Maß an Misstrauen und fehlendem Respekt gegenüber der Arbeit der Selbstverwaltung, aber auch gegenüber den Leistungserbringern in Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken. Im Ergebnis sind politische Entscheidungen praktisch ohne jede Mitwirkung der Selbstverwaltung getroffen worden und stellen somit jenseits praktischer Erfahrungen und ohne valide Auswirkungsanalysen eine erhebliche Gefährdung für die Patientenversorgung in Deutschland dar.“
Dabei sei das Prinzip der Selbstverwaltung eine tragende Säule des deutschen Gesundheitssystems. Es orientiere sich nicht an wirtschaftlichen Interessen, sondern daran, die Gesundheitsversorgung durch einen ständigen fachlichen Austausch effizient und bürgernah zu gestalten. „Wir sehen uns in der Verantwortung gegenüber unseren Patientinnen und Patienten. Wir fordern deshalb die neue Bundesregierung insgesamt und allen voran den zukünftigen Bundeskanzler Friedrich Merz dazu auf, im Rahmen der Koalitionsverhandlungen und der Regierungsbildung einen Politikwechsel in der Gesundheitspolitik sicherzustellen. Eine stabile Gesundheitsversorgung ist die tragende Säule einer älter werdenden Gesellschaft und ein Stabilitätsanker für unsere Demokratie.“
In sieben Punkten skizziert die Allianz ihre Vorstellungen und Forderungen. So wollen KZBV, KBV, DKG und ABDA unter anderem gemeinsam mit der Politik praxisnahe und bürokratiearme Lösungen zur Entlastung des Gesundheitssystems schaffen sowie den Prozess der Digitalisierung patientenorientiert vorantreiben – und zwar mit positiven Anreizen und ohne Sanktionen. Weitere inhaltliche Schwerpunkte bilden die Entwicklung effektiver Präventionsprogramme, der Einsatz für eine sektorenübergreifende Notfallversorgung sowie eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit in einem weltoffenen und werteorientierten Gesundheitssystem.
Um die speziellen Belange der niedergelassenen Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte zu adressieren, wird KZBV-Chef Martin Hendges in der das gemeinsame Positionspapier begleitenden Pressemitteilung wie folgt zitiert: „Der gesundheitspolitische Kurs der letzten drei Jahre war geprägt von kurzsichtiger Kostendämpfung und weitestgehender Ignoranz gegenüber den Selbstverwaltungspartnern. Will man die großen Herausforderungen im Gesundheitswesen wirklich meistern, muss die Prävention Leitbild der Gesundheitsversorgung sein. Die Selbstverwaltungspartner stehen hierfür mit ihrer Expertise und den Erfahrungen aus dem Praxisalltag bereit.“
Die sogenannte „19er Gruppe“ aus CDU, CSU und SPD, die den Koalitionsvertrag ausverhandelte, hatte unter anderem das abgestimmte Papier der AG Gesundheit und Pflege im Gepäck, das sich sehr intensiv mit den großen Komplexen Krankenhausreform und Pflege befasst, aber auch den Bürokratieabbau im gesamten deutschen Gesundheitswesen adressiert.
Zu Letzterem liest sich folgendes im Papier der Gesundheits-Unterhändler: „Unser Gesundheitssystem lebt von hochqualifizierten Fachkräften, die täglich Verantwortung für Menschen tragen. Wir verringern Dokumentationspflichten und Kontrolldichten durch ein Bürokratieentlastungsgesetz im Gesundheitswesen innerhalb der ersten 6 Monate massiv, etablieren eine Vertrauenskultur, stärken die Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Professionen, statt sie mit Bürokratie aus Gesetzgebung und Selbstverwaltung zu lähmen. Alle Gesetze in diesem Bereich werden wir einem Praxis-Check unterziehen. … Wir wollen eine KI-unterstützte Behandlungs- und Pflegedokumentation ermöglichen und streben ein konsequent vereinfachtes und digitales Berichtswesen an.“ Selbige Aussage findet sich nun auch im Koalitionsvertrag wieder.
Stante pede reagierte die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) nach Bekanntwerden des AG-Konsenses mit dem öffentlichen Bekunden, diese Ankündigung der Koalitionäre in spe werde von der Zahnärzteschaft hierzulande uneingeschränkt begrüßt.
BZÄK-Präsident Professor Christoph Benz äußerte sich so: „Die vom Fachkräftemangel dezimierten Teams in unseren mehr als 40.000 Praxen ächzen unter der immensen Bürokratiebelastung. Vom Leiterbeauftragten über Dokumentation von Kühlschranktemperaturen bis hin zu geplanten Kontrollen des Anpressdrucks bei der Wischdesinfektion von Medizinprodukten werden die Forderungen immer abstruser und praxisferner. Im Wahlkampf haben alle Parteien das Thema Bürokratieabbau ausgiebig thematisiert – nun muss zeitnah und gründlich gehandelt werden, um unsere weltweit vorbildlichen zahnmedizinischen Praxisstrukturen nicht weiter zu schwächen. Die Bundeszahnärztekammer steht für Gespräche zum radikalen Bürokratieabbau und den geforderten Praxis-Check von Gesetzen jederzeit beratend zur Verfügung.“
Die neue Regierung bedürfe jetzt des Mutes, um disruptiv zu werden bei der Bekämpfung der verkrusteten Bürokratiebelastungen, die wie Mehltau über den Praxen lägen. „Es müssen reihenweise Gesetze, Verordnungen und Empfehlungen geändert werden für einen Frühling der Entlastung für die Mitarbeiterinnen, die seit Jahren an der Belastungsgrenze arbeiten“, so Benz.
Die BZÄK findet sich auch in den Reihen der 41 großen politischen und Wirtschaftsverbände, die Anfang April die „Erklärung der deutschen Wirtschaft zu den Koalitionsverhandlungen“ abgegeben haben. „Während die Weltökonomie beständig wächst, verharrt Deutschland in der Rezession. Unternehmen und Betriebe geraten im Standortwettbewerb immer mehr ins Hintertreffen. Unser Land verliert an wirtschaftlicher Stärke. Stärke, die Deutschland braucht, um seinen Wohlstand, seinen sozialen Zusammenhalt und seine Sicherheit zu gewährleisten“, heißt es dort düster im Eingangssatz.
Der deutsche Staat müsse schneller und effizienter werden. Die künftigen Koalitionspartner müssten dem Abbau von Bürokratielasten für die Wirtschaft höchste Priorität einräumen, lautet eine der vier zentralen Forderungen. Berichts- und Dokumentationspflichten müssten systematisch abgebaut werden.
Eine zweite Kernforderungen adressiert die sozialen Sicherungssysteme. Diese „müssen dringend reformiert werden, um sie finanzierbar, zukunftsfest und generationengerecht zu gestalten. Für die Unternehmen und insbesondere lohnintensive Betriebe bedeuten steigende Beitragssätze ein Mehr an Belastung und eine Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit. Bei den Beschäftigten führen sie zu weniger Netto vom Brutto.“
Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Hohe Defizite prägen derzeit die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung. Die Einnahmeentwicklung bleibt deutlich hinter der Entwicklung der Ausgaben zurück. Die Beitragssätze steigen. Ziel ist es, die Finanzsituation zu stabilisieren und eine weitere Belastung für die Beitragszahlerinnen und -zahler zu vermeiden. Hierzu setzen wir auf ein Gesamtpaket aus strukturellen Anpassungen und kurzfristigen Maßnahmen. Ziel ist es, die seit Jahren steigende Ausgabendynamik zu stoppen und die strukturelle Lücke zwischen Ausgaben und Einnahmen zu schließen. Wir wollen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auch langfristig stabilisieren und zugleich eine hohe Qualität und ein hohes Niveau der Leistungen sichern. Wir wollen die Einnahmen durch ein höheres Beschäftigungsniveau vergrößern und die Kosten auf der Ausgabenseite reduzieren. Für diese Aufgabe werden wir eine Kommission unter Beteiligung von Expertinnen und Experten und Sozialpartnern einrichten. Wir wollen, dass die Kommission die gesundheitspolitischen Vorhaben dieses Koalitionsvertrags in der Gesamtwirkung betrachtet und bis zum Frühjahr 2027 Ableitungen trifft und konkrete weitere Maßnahmen vorschlägt.“
Die im Konsenspapier der Gesundheits-AG getroffene Aussage, die bisher nicht kostendeckenden Beiträge für Bürgergeldempfänger werde man schon 2025 aus Steuermitteln vollständig finanzieren, und den Bundeszuschuss in Zukunft entsprechend der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen dynamisieren, hat indes keinen Eingang in den GroKo-Vertrag gefunden.
Ein anderes Vorhaben indes schon: „Die Lücke bei den Sofort-Transformationskosten aus den Jahren 2022 und 2023 sowie den bisher für die GKV vorgesehenen Anteil für den Transformationsfonds für Krankenhäuser finanzieren wir aus dem Sondervermögen Infrastruktur.“
Die Erwarungshaltung von BZÄK und KZBV in puncto investorengeführter Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ) stärkt der Vertrag: „Wir erlassen ein Gesetz zur Regulierung investorenbetriebener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ-Regulierungsgesetz), das Transparenz über die Eigentümerstruktur sowie die systemgerechte Verwendung der Beitragsmittel sicherstellt“.
In ihren Positionen zur Bundestagswahl hatte sich die BZÄK bereits klar positioniert: „Seit es 2015 durch eine Gesetzesänderung ermöglicht wurde, haben fachfremde Investoren die Zahnmedizin als Renditeobjekt entdeckt und breiten sich nahezu ungebremst in Form von Investoren-MVZ (iMVZ) aus. Das kann negative Folgen für Patientensicherheit, die Behandlungsqualität und nicht zuletzt für die Verteilung der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland haben. Bereits 30 Prozent aller zahnärztlichen MVZ befinden sich in Investorenhand.“ Der inzwischen nur noch geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Lauterbach versprach seit mittlerweile drei Jahren, iMVZ via Gesetz in die Schranken weisen zu wollen. Ein entsprechender Gesetzentwurf hat indes nie das Licht des Bundeskabinetts erblickt. Sollte es einen Referentenentwurf geben, wird dieser wohl unter seinem Nachfolger nichts als Makulatur sein, werden die Arbeiten von vorne beginnen.
Auch die KZBV tat ihren Frust in puncto iMVZ in ihrer „Agenda Mundgesundheit“ zur Bundestagswahl kund. „Auffällig ist zudem, dass nur zwei der aktuell rund 460 iMVZ tatsächlich im Planungsbereich ihres jeweiligen Trägerkrankenhauses ansässig sind. Ganz gegenteilig sieht dieses Bild bei MVZ-Krankenhausträgern aus, die nicht einem Finanzinvestor zuzuordnen sind. Bei den 17 Trägerkrankenhäusern, die zahnärztliche MVZ betreiben, handelt es sich ausschließlich um akademische Lehrkrankenhäuser mit einer durchschnittlichen Bettenzahl von knapp 1100 Betten, die in ihren Regionen die stationäre Versorgung der Bevölkerung ganz maßgeblich sicherstellen. Davon betreiben 16 Krankenhäuser eigene Abteilungen der Mund- Kiefer-Gesichtschirurgie und verfügen damit über einen zahnärztlich-fachlichen Bezug“, hieß es dort.
Wie dem Koalitionsvertrag zu entnehmen ist, herrscht in Deutschland in puncto Fachkräftesicherung – dazu zählen auch Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte – akuter Handlungsbedarf. „Die Sicherung der Fachkräftebasis ist ein entscheidender Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes. Deshalb ziehen wir alle Register, damit Fachkräftesicherung in den nächsten Jahren gelingt. In Zusammenarbeit mit den Ländern wollen wir die Fachkräftestrategie des Bundes weiterentwickeln. Die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen ist ein entscheidender Faktor zur Fachkräftesicherung“, heißt es.
Ergänzend brauche Deutschland qualifizierte Einwanderung. Die Demografie, gerade in den neuen Bundesländern, stelle den Arbeitsmarkt vor besonders große Herausforderungen. Gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und den Sozialpartnern wollen die Koalitionäre „sachgerechte Instrumente zur Unterstützung schaffen. Es gilt, bürokratische Hürden einzureißen, etwa durch eine konsequente Digitalisierung sowie die Zentralisierung der Prozesse und eine beschleunigte Anerkennung der Berufsqualifikationen. Dafür schaffen wir, unter Mitwirkung der Bundesagentur für Arbeit, eine digitale Agentur für Fachkräfteeinwanderung – ‚Work-and-stay-Agentur‘ – mit einer zentralen IT-Plattform als einheitliche Ansprechpartnerin für ausländische Fachkräfte. Die Agentur bündelt und beschleunigt unter anderem alle Prozesse der Erwerbsmigration und der Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen und verzahnt diese mit den Strukturen in den Ländern. Wir erleichtern die Prozesse durch eine bessere Arbeitgeberbeteiligung. Wir setzen uns für einheitliche Anerkennungsverfahren innerhalb von acht Wochen ein.“
Ausschließlich die Zahnmedizin betreffend, findet sich im Koalitionsvertrag nur ein Passus – und der dürfte die Zahnärzteschaft nicht begeistern. „Wir stärken die Länderbeteiligung in den Zulassungsausschüssen über eine ausschlaggebende Stimme und ermöglichen eine kleinteiligere Bedarfsplanung. Wir schaffen einen Fairnessausgleich zwischen über- und unterversorgten Gebieten: Wir prüfen eine Entbudgetierung von Fachärztinnen und Fachärzten in unterversorgten Gebieten. Dort können universitäre Lehrpraxen vereinfacht ausgebracht werden. Außerdem gibt es in (drohend) unterversorgten Gebieten Zuschläge zum, in überversorgten Gebieten (größer 120 Prozent) Abschläge vom Honorar. Dabei definieren wir auch den Versorgungsauftrag und ermöglichen den Ländern, die Bedarfsplanung für Zahnärztinnen und Zahnärzte selbst vorzunehmen.“
Von Seiten der verfassten Zahnärzteschaft wurde dieser Passus bisher nicht öffentlich adressiert. Er könnte aber den Status quo infragestellen. Denn seit Jahren sind im vertragszahnärztlichen Versorgungsgeschehen keine Zulassungsbeschränkungen mehr festgesetzt, kann sich jede(r) an jedem gewünschten Ort mit jeder denkbaren Spezialisierung niederlassen und bekommt dann auch eine Zulassung.
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