Privatliquidation: Zwischen GOÄ-Chaos und GOZ-Aufwind

Es sollte nach dem Willen der Bundesärztekammer in puncto GOÄ-Novellierung noch in der aktuellen Legislaturperiode – und damit vor den Bundestagswahlen 2025 – vorangehen. Nach heftigstem Widerstand aus verschiedenen Verbänden ist aber erst mal der Wind aus den Segeln, muss zuvörderst innerärztliche Einigkeit erzielt werden. Mit Blick auf die veraltete GOZ und die Sicherung der zahnärztlichen Versorgung will jetzt Bayern derweil „auf Bundesebene“ Druck auf die Ampel ausüben.

In einem sind sich Bundesärztekammer (BÄK) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unstreitig einig: Sowohl die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die auch von Zahnärzten bei der Privatliquidation herangezogen wird, als auch die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sind veraltet – sowohl aus technischer Sicht als auch mit Blick auf die Inflationsentwicklung. Beide berufsständischen Vertretungen bohren derweil auf allen gesundheitspolitischen Kanälen nach einer Modernisierung ihres Honorarkataloges. Die letzten, aus formaler Sicht zu nehmenden Hürden sind für beide Novellierungen zunächst das Bundesgesundheitsministerium (BMG), denn GOÄ und GOZ werden mit Zustimmung des Bundesrats als Rechtsverordnungen der Bundesregierung erlassen. Hier divergieren nun die Entwicklungen bei GOÄ und GOZ.

GOÄ-Konsens, der doch keiner war?

Bekanntlich genießt die GOÄ-Novellierung bei Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach keine Priorität, die BÄK konnte dem Minister aber doch das Versprechen abringen, zumindest mal ein Auge darauf zu werfen, wenn ihm ein von allen drei Beteiligten – der BÄK, dem Verband der privaten Krankenversicherer (PKV) sowie der Beihilfe – konsentierter Entwurf überreicht werden würde.

Siegessicher berief BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt am 11. September abends in Berlin Vertreter aller relevanten Berufsverbände ein, um den nun in Leistungen und Preisen konsentierten Entwurf für die GOÄneu zu präsentieren. Tags darauf sollte dieser Entwurf den 165 Verbänden mit einer Frist von zwei Wochen zur Rückmeldung und unter Einhaltung strikter Vertraulichkeit zugesandt werden. Die Freude, aber auch der Ärger waren sehr groß – je nachdem, welchem Lager die Verbände angehören.

Der Berufsverband der Deutschen Radiologie (BDR) entrüstete sich als einer der ersten Betroffenen – in einer Pressemitteilung mokierten sich die Radiologen, dass laut Entwurf Leistungen der sprechenden Medizin (Beratung und Untersuchung) um 65 Prozent aufgewertet werden sollen und die der unmittelbaren Patientenversorgung um sechs Prozent. Dafür sollten aber die technischen Fächer (Labor/Radiologie) um 29 Prozent abgewertet werden. Von kardiologischen Berufsverbänden wurde ebenfalls über Pressemitteilungen ventiliert, es drohten bei verschiedenen Leistungen Abwertungen von bis zu 60 Prozent im Vergleich zur gegenwärtigen GOÄ.

Dem Berufsverband der Frauenärzte (BVF) ging das Ganze dann offensichtlich zu weit – er kündigte an, fristwahrend bei der BÄK Einspruch gegen die GOÄneu einzulegen. Der Zeitraum für eine angemessene Analyse des GOÄneu-Entwurfes sei zu kurz bemessen. Spätestens mit diesem Schritt war wohl der angeblich erzielte Konsens Makulatur.

BÄK-Präsident Reinhardt zieht die Notbremse

Der seitens der BÄK wohl angepeilte Schnellzug zur GOÄneu drohte nun offensichtlich, aus den Schienen gehoben zu werden. Reinhardt nahm zunächst das Tempo raus, zog aber dann die Notbremse. Am 25. September, also pünktlich zum Ende der zuerst gesetzten Frist, ließ er über die BÄK folgendes mitteilen: „Es ist wichtig und wünschenswert, dass sich die ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften gründlich mit dem vor knapp zwei Wochen vorgestellten Angebot der PKV für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) befassen. Wir haben die beteiligten 165 Verbände ausdrücklich darum gebeten, sich bei Fragen bzw. möglichem Korrekturbedarf direkt an die Bundesärztekammer zu wenden, um mögliche ungewollte Inkongruenzen oder Verwerfungen hinsichtlich der Bewertungen zu vermeiden. Diese enge Einbindung der maßgeblichen ärztlichen Organisationen ist für Qualität und Akzeptanz der neuen GOÄ unerlässlich; sie steht für mich charakteristisch für den gesamten Novellierungsprozess der vergangenen Jahre.“

An die Adresse der Berufsverbände, die in Mitteilungen öffentlich bekundeten, der vorgestellte Entwurf sei keinesfalls in ihrem Sinne und schon gar nicht mit ihnen konsentiert gewesen, gab er folgende Erklärung ab: „Wir haben in den vergangenen Jahren unter detailliertem Einbezug der Verbände als ärztliche Gemeinschaftsaufgabe arzteigene Bewertungen erarbeitet, die als Ausgangspunkt und Grundlage für die Preisverhandlungen mit der PKV dienten. Dass es nicht möglich ist, alle 165 Verbände auch an diesen zeitintensiven Gesprächen zur Finalisierung eines Angebotes zu beteiligen, versteht sich nach unserem Dafürhalten von selbst. Das wäre weder mit einem realistischen Zeitplan noch mit dem Charakter solcher Gespräche vereinbar gewesen.“

Anfang Oktober hieß es dann, die BÄK wolle in einem Clearingverfahren alle beteiligten ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften zu gemeinsamen Gesprächen einladen und das weitere Vorgehen mit Blick auf den nächsten Deutschen Ärztetag im Mai 2025 in Leipzig beraten. Nun gelte es nach Ansicht des gesamten BÄK-Vorstandes, die anstehenden Sachfragen zu klären, „das Für und Wider sorgfältig abzuwägen und in Ruhe zu einer gemeinsamen Haltung der Ärzteschaft zu kommen“.

Die letzte Sitzungswoche des Bundestages vor der parlamentarischen Sommerpause endet am 11. Juli 2025, spätestens im Herbst sind die Parteien im Bundestagswahlmodus – und da dürfte die GOÄ-Novelle keine große Chance auf Aufmerksamkeit genießen.

Unionsantrag verweilt weiter beim Gesundheitsausschuss

Unterdessen sind auch keine wesentlichen Fortschritte mit Blick auf den seitens der Unionsfraktion Anfang Juli 2023 in den Bundestag eingebrachten Antrag „Gebührenordnungen für Ärzte und für Zahnärzte jetzt novellieren“ (BT-Drucksache: 20/7586) zu verzeichnen, der stante pede in sechs Ausschüsse überwiesen wurde, wobei der Gesundheitsausschuss federführend ist. Im April 2024 gab es immerhin eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses, bei der sich die BZÄK mit einer Stellungnahme einbrachte.

„Die GOZ ist fachlich wie betriebswirtschaftlich völlig veraltet und als Abrechnungsgrundlage für eine moderne Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde nicht mehr bzw. nur noch bedingt geeignet. Insbesondere ist seit 1988 keine Anpassung des Punktwertes an veränderte gesamtwirtschaftliche bzw. strukturelle Verhältnisse in der Zahnarztpraxis erfolgt. Demgegenüber hat im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung eine kontinuierliche Anhebung der dort geltenden Punktwerte stattgefunden“, heißt es in dem Papier.

Die BZÄK warnt auch vor einer falschen methodischen Herangehensweise bei der GOZ-Novellierung: „Soweit der Verordnungsgeber ungeachtet dessen seine Betrachtungen hinsichtlich der Ausgestaltung eines Honorarzuwachses infolge der GOZ-Novellierung an der Entwicklung der Einnahmen-Überschüsse aus zahnärztlicher Tätigkeit insgesamt in einem bestimmten Zeitraum orientiert, darf dabei die Realwertentwicklung nicht unberücksichtigt bleiben. Die Steigerungsraten des durchschnittlichen Einnahmen-Überschusses belegen nämlich tatsächlich gerade nicht die damit offenbar insinuierte Aussage, zahnärztliche Leistungen seien bereits danach zumindest angemessen honoriert, sodass auf eine Punktwertanpassung bzw. auf einen weiteren Honorarzuwachs insgesamt verzichtet werden könnte. Die Entwicklung des Einnahmen-Überschusses ist nämlich jeweils in Relation zur gleichzeitig erfolgenden Geldwertentwicklung zu setzen. Hierzu ist zu konstatieren, dass die Realwertentwicklung des durchschnittlichen Einnahmen-Überschusses in der langjährigen Entwicklung nahezu kontinuierlich rückläufig ist.“

Große Bayern-Flanke in Sicht

Ein starkes Signal mit Blick auf die Förderung zahnärztlicher Belange kommt nun aus Bayern – und ist sicher auch schon als frühes Buhlen um die Wählergunst für die gesamte Union im nächsten Jahr zu verstehen. Anfang Oktober folgte der Landtag in München der Empfehlung seines Gesundheitsausschusses, mehrere CSU-Anträge anzunehmen, die sich der Sicherung der zahnärztlichen Versorgung sowohl im Freistaat als auch in Gesamtdeutschland widmen. Die Hebelwirkung soll „auf Bundesebene“ erfolgen – anbieten würde sich hier der Weg über den Bundesrat und/oder den Bundestag.

Dr. Andrea Behr betonte in der parlamentarischen Beratung, sie sei selbst niedergelassene Zahnärztin in der dritten Generation und wolle die Praxis, in der schon ihr Großvater praktiziert habe, an ihre derzeit noch Zahnmedizin studierende Tochter weitergeben. Mit Blick auf gerade die nachfolgenden Generationen müsse der zahnärztliche Beruf wie auch die Niederlassung in eigener Praxis attraktiv bleiben, so ihr Plädoyer.

Behr: „In Bayern schließen jeden Monat 14 von 4.700 Zahnarztpraxen. So kann es nicht weitergehen! Was hilft, sind bessere Rahmenbedingungen, damit die selbstständige Tätigkeit als Zahnarzt attraktiv bleibt – auch in strukturschwachen Regionen. Dafür brauchen wir attraktive Vergütungen für Zahnärzte genauso wie für Zahnmedizinische Fachangestellte. Unerlässlich ist es auch, den Praxisalltag durch weniger Bürokratie zu erleichtern und die Digitalisierung in den Praxen voranzutreiben. Der von uns vorgeschlagene Praxiszukunftsfonds ist hierfür ein wirksames Mittel. Der Bund muss endlich Gesundheitspolitik im Sinne der Bevölkerung betreiben und die Gebührenordnung für Zahnärzte reformieren!“

„Angesichts hoher Kostensteigerungen dringend erforderlich“

Einer der angenommenen Anträge adressiert ausschließlich die Anpassung der Gebührenordnungen – und zwar der GOZ wie auch der GOÄ. „Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung endlich ihre Ankündigung umsetzt, GOÄ und GOZ zu reformieren und zu modernisieren. Der Landtag stellt fest, dass dies angesichts hoher Kostensteigerungen für die Arzt- und Zahnarztpraxen dringend erforderlich ist“, heißt es im Wortlaut. Und: „ Es gilt unverändert, dass eine zügige Novellierung zwingende Voraussetzung für Rechtssicherheit und die Abbildung einer modernen Medizin ist.“

„Parodontitistherapie wieder höher vergüten“

Ganz im Sinne der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat der Landtag in München auch den Antrag angenommen, indem er feststellt, Parodontitis sei eine Volkskrankheit, die schwerwiegende Folgen für die Gesundheit haben könne. „Der Landtag bedauert, dass das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der im Jahr 2021 eingeführten neuen präventionsorientierten Parodontitistherapie die Grundlage entzieht und die Versorgung von Parodontitis-Patientinnen und -Patienten verschlechtert“, heißt es im Antrag.

Via GKV-FinStG, das im November 2022 in Kraft getreten ist, wollte Lauterbach stark steigenden Zusatzbeiträgen der Kassen entgegenwirken – und zwar mit der De-facto-Budgetierung der präventiven PAR-Behandlungsstrecke, die auf der erst zum 1. Juli 2021,  auf der PAR-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses basierend, – in Kraft getreten war. Konkret geht es um die Begrenzung des Wachstums der Punktwerte und des Ausgabenvolumens – zum Stand 31. Dezember 2022 – für zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz auf höchstens die um 0,75 Prozentpunkte verminderte Grundlohnrate in 2023 sowie auf höchstens die um 1,5 Prozentpunkte verminderte Grundlohnrate für 2024 (§ 85 Abs. 2d und 3a SGB V). Wie Auswertungen der Abrechnungszahlen seitens der KZBV zeigten, sank die zunächst stark steigende Inanspruchnahme dieser neuen Kassenleistung rapide, da sie die Vertragszahnärzte nicht mehr wirtschaftlich erbringen konnten.

Bayerns Landtag fordert nun seine Staatsregierung auf, „sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Kürzungen durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz zurückgenommen und die Parodontitistherapie wie andere Präventionsleistungen wieder höher vergütet werden.“

Langfristig gehe die Bayerische Landeszahnärztekammer von einem volkswirtschaftlichen Schaden in Höhe von rund 35 Milliarden Euro aus. Besonders bedauerlich sei diese Entwicklung vor dem wissenschaftlichen Hintergrund, dass ein Euro für die Parodontitis-Behandlung etwa 40 Euro bei der Behandlung allgemeinmedizinischer Erkrankungen spare, heißt es weiter im Antrag. Conclusio: „Deshalb muss die Parodontitistherapie als Präventionsleistung extrabudgetär vergütet werden.“

Entbudgetierung: Gleichstellung von Pädiatern und Kinderzahnärzten gefordert

In einem anderen, angenommenen Antrag will die CSU-Fraktion auf Bundesebene für Vertragskinderzahnärzte in puncto Kassenmedizin die Gleichstellung mit Pädiatern erreichen – für Letztere erfolgte über das Gesetz für eine Stiftung Unabhängige Patientenberatung zum zweiten Quartal 2023 die Entbudgetierung. Die Staatsregierung wird in dem Antrag aufgefordert, „sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Leistungen auch der Kinderzahnärzte entbudgetiert werden, zumindest für alle Patientinnen und Patienten, die jünger sind als zwölf Jahre.“

Zur Begründung wird angeführt, dass in den 1990er-Jahren für Vertragszahnarztpraxen ein Budget eingeführt worden war, womit das Ziel verfolgt werden sollte, die Kosten für die zahnärztliche Versorgung in Schach zu halten. Bis heute unterlägen etwa 70 Prozent der zahnmedizinischen Leistungen einer Budgetierung. Dies betreffe vor allem konservierende und chirurgische Eingriffe, die einen Großteil des täglichen Praxisgeschehens ausmachten. „Im kinderärztlichen Bereich gibt es auch wegen des Mehraufwands – Kinder sind keine kleinen Erwachsenen – keine Budgetierung. Diese Entbudgetierung wird auch für Kinderzahnärzte – und zwar für alle Behandlungen – gefordert. Zumindest muss sie für alle Patientinnen und Patienten gelten, die jünger als zwölf Jahre sind“, heißt es im Antrag.

Praxiskosten im Blick

In zwei weiteren Anträgen solle sich die Staatsregierung in München ebenfalls wieder auf Bundesebene dafür einsetzen, die steigenden Praxiskosten für niedergelassene Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte aufzufangen. Zum einen solle dies über die Einrichtung eines „Praxiszukunftsfonds für (Zahn-)Arztpraxen“ geschehen, zum anderen über die Refinanzierung der Tarifabschlüsse für Zahnmedizinische Fachangestellten (ZFA) durch die Kostenträger.

Ziel sei im ersten Fall ein „auf Bundesebene finanzierter Praxiszukunftsfonds, mit dem Ziel, gerade die niedergelassenen (Zahn-)Ärztinnen und Ärzte bei der digitalen Transformation zu unterstützen. Es bedarf nicht nur eines Krankenhauszukunftsgesetzes, sondern auch eines Praxiszukunftsgesetzes auf Bundesebene.“ Damit solle ein höherer Digitalisierungsgrad der Praxen erreicht werden – inklusive einer verstärkten Nutzung telemedizinischer Optionen sowie der Telematikinfrastruktur. Mit Blick auf die ZFA geht es in dem Antrag um die Sicherung einer angemessenen Bezahlung als „Ausdruck der Wahrnehmung und Wertschätzung von ZFA und deren Beitrag für die zahnmedizinische Versorgung. Ein Stellhebel für eine bessere Bezahlung könnte eine Ausdehnung der Refinanzierung sein, Tarifsteigerungen würden damit vollständig von den Kostenträgern getragen“, heißt es.
Mit Blick auf die Situation bei den Medizinischen Fachangestellten (MFA) in Haus- und Facharztpraxen ist dies allerdings als utopisch anzusehen – gerade auch vor dem Hintergrund der angespannten Kassenfinanzen. So einigten sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung Mitte September bei den Honorarverhandlungen auf eine Steigerung des Orientierungswertes auf 3,85 Prozent. In einem historisch hohen Abschluss hatte der Verband medizinischer Fachberufe (vmf), der auch für die ZFA als Verhandlungspartner auftritt, aber zum März hin greifend eine lineare Tarifsteigerung für die MFA um 7,4 Prozent erreicht.

Diese Inhalte könnten Sie ebenfalls interessieren:

Kostenfrei anmelden
1/4 Wählen Sie Ihre Anmeldeinformationen

Ihr Passwort muss mindestens enthalten:

8 Zeichen

Eine Zahl und einen Buchstaben

Ein Sonderzeichen

2/4 Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein
4/4 Bestätigen

Kostenfrei anmelden

Melden Sie sich jetzt an und erhalten Sie exklusiven Zugang zu:

  • Live-Webinare und Webinar-Wiederholungen. Lernen Sie von Referenten aus der Zahnmedizin, die Experten auf Ihrem Gebiet sind.
  • Fortbildungsinhalte in einer Vielzahl von Formaten, die Ihnen helfen Ihre Fähigkeiten auszubauen und geschäftlichen Erfolg zu erzielen.
  • Unser Programm “Voice of Customer” ist maßgeblich mitverantwortlich, innovative Produkte zu entwickeln, die Ihren Bedürfnissen entsprechen
Erstellen Sie ein kostenloses Profil.
Jetzt anmelden Sie haben bereits ein Profil? Log in
Passwort vergessen?
Geben Sie Ihre E-Mail Adresse an.
Wir senden Ihnen einen Link, mit dem Sie Ihr Passwort zurücksetzen können.
Abbrechen
Abonnieren Sie unseren Newsletter