Dentinrestauration
Zahnkaries ist die am weitesten verbreitete nicht übertragbare Krankheit der Welt. Sie betrifft die Milchzähne von 560 Millionen Kindern und die bleibenden Zähne von 2,3…
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Die Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte haben nicht nur in puncto KZV-Honorar 2021 die große Corona-Delle aus 2020 überwunden, wie das aktuelle KZBV-Jahrbuch zeigt. Das Datenwerk beleuchtet auch die Situation der Arbeitsbelastung, des ZFA-Engpasses, aber auch der MVZ-Entwicklung. Gesundheitspolitisch verweist die KZBV vor allem auf die absehbaren, potenziell verheerenden Folgen für die zahn- sowie allgemeinmedizinische Versorgung als Folge der Wiedereinführung der Budgetierung der PAR-Behandlungsstrecke via GKV-Finanzstabilisierungsgesetz.
Mit neuem Schwung ins neue Jahr? Für die Vertragszahnärzteschaft trifft diese Aussage wohl eher nicht zu. Zwar hat sich Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) am 9. Januar medienwirksam zum Krisengipfel mit der Ärzteschaft getroffen, im Fokus standen dabei aber mehr oder weniger nur die niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte.
So konstatierte auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in einer Pressemitteilung zum Krisengipfel, dass sich Lauterbachs Ministerium noch keinen Zentimeter in Richtung Vertragszahnärzte bewegt habe. „Verschärft wird diese Situation auch im neuen Jahr durch die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) wiedereingeführte strikte Budgetierung“, so die KZBV. Diese behindere nach wie vor eine präventiv orientierte Parodontitisversorgung.
KZBV-Chef Martin Hendges schildert die Lage so:
Zusätzlich kämpften Zahnarztpraxen, so die KZBV weiter, bereits seit Jahren sowohl mit einer durch den Gesetzgeber forcierten überbordenden Bürokratie als auch mit dem Fachkräftemangel. Hinzu komme, dass die Politik eine praxisorientierte Ausgestaltung der Digitalisierung bisher schuldig bleibe. Allein diese demotivierenden Rahmenbedingungen erschwerten es Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern, eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger zu finden.
Bürokratie und Kostendruck für Freiberufler und Selbstständige stiegen, die Versorgung zu gewährleisten werde schwieriger und die Sorge um Nachfolge und Beständigkeit von Unternehmen wachse, bemerkte auch der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) anlässlich des Starts der bundesweiten Bauernproteste am 8. Januar. „Gleichgültig, ob Zahnarztpraxen, landwirtschaftliche Betriebe, Handwerker, Betriebe der Gesundheitsversorgung oder andere Dienstleister – die ungewisse Zukunft unserer Unternehmen und die Sicherstellung der Versorgung der Menschen eint uns“, erläuterte der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Christian Öttl. Und ergänzte: „Wir haben als Selbstständige und Freiberufler seit Jahren mit steigenden Kosten, überbordender Bürokratie, Personalmangel und Auswirkungen der weltpolitischen Entwicklungen wie Inflation und Ressourcenmangel zu kämpfen.“
Statt den Mittelstand und kleine Unternehmen, die das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bilden, zu stärken, würden sie immer wieder mit neuen Auflagen, Einschränkungen und Vorschriften belegt. Deshalb unterstütze der FVDZ die von den Bauernverbänden initiierten Proteste.
Im Dezember 2023 veröffentlichte die KZBV nun ihr aktuelles Statistisches Jahrbuch, das unter anderem die betriebswirtschaftlichen Daten der Zahnarztpraxen – basierend auf dem Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) – beleuchtet. Beim tiefen Blick in die Zahlen verbreitet die KZBV auch einen Hoffnungsschimmer für die Zukunft der Vertragszahnärzteschaft. Denn unter anderem sei die Tätigkeit als Zahnärztin oder Zahnarzt nach wie vor attraktiv für die Studentinnen und Studenten der Zahnmedizin, sei mit mehr als 2.500 Approbationen im Jahr 2022 ein neuer Höchststand zu konstatieren gewesen – nach 2.480 Approbationen im Vorjahr.
In puncto Einkommensentwicklung offenbart das KZBV-Zahlenmaterial für das Jahr 2021, dass dieses durch Erholungseffekte von den Auswirkungen des Pandemiejahrs 2020 geprägt gewesen sei. „Bei der Veränderungsrate 2021 je Inhaber macht sich vor allem ein Basiseffekt bemerkbar, da im Jahr 2020 der Einnahmen-Überschuss gesunken war. Auch spielt bei den KZV-Einnahmen des Jahres 2021 der Pandemiezuschlag für die Zahnarztpraxen eine große Rolle“, heißt es einordnend.
Relevant für die Honorarsituation ist ebenfalls, dass der Pandemiezuschlag wegen der besonderen Aufwände der Vertragszahnärzte bei der zahnärztlichen Behandlung von GKV-Patienten während der Corona-Pandemie 2020 beschlossen und lediglich aus organisatorischen Gründen erst 2021 ausgezahlt worden ist.
Bei den bundesweit rund 40.000 Vertragszahnarztpraxen und einer Gesamtsumme von 275 Millionen Euro habe sich im Schnitt ein Zuschlag von etwa 6.900 Euro je Praxis ergeben, um den sowohl Einnahmen als auch Einnahmen-Überschuss zu bereinigen wären. Berechne man die jahresdurchschnittliche Steigerung der Jahre 2019 bis 2021 und rechne den Pandemiezuschlag korrekterweise dem Jahr 2020 zu, so ergebe sich eine Veränderung des Einnahmen-Überschusses um lediglich + 4,5 % p. a. Unter Berücksichtigung der Verbraucherpreisinflation verbleibe dem Praxisinhaber nur ein um 2,7 % p. a. gestiegenes Realeinkommen.
Ohne den Ukraine-Krieg und weitere Faktoren beim Namen zu nennen, weist die KZBV darauf hin, dass sich die Situation künftig weiter verschärfen werde – belastbare Zahlen für 2022, um diesen Effekt genau zu beziffern, liegen noch nicht vor, sind aber im Zuge des nächsten KZBV-Jahrbuchs erwartbar. „Mit der von der hohen Preisinflation geprägten wirtschaftlichen Situation sowie den Sparmaßnahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) geraten die zahnärztlichen Einkommen in den nächsten Jahren von zwei Seiten unter Bedrohung“, lautet die düstere KZBV-Prognose.
Für das unbereinigte und nominale Wachstum der steuerlichen Einnahmen-Überschüsse in Deutschland im Jahr 2021 um + 13,4 % gegenüber dem Vorjahr ist, neben der Auszahlung des Pandemiezuschlags, die Rückkehr der Patientenzahlen auf ein normales Niveau die Hauptursache, verdeutlicht die KZBV. Der durchschnittliche Einnahmen-Überschuss lag damit in 2021 bei 203.100 Euro (2020: 179.100 Euro) – der Medianwert stieg von 150.300 Euro auf 169.000 Euro.
Da die Preisentwicklung bereits Ende 2021 spürbar angezogen hatte, betrug der Anstieg beim Realwert des zahnärztlichen Einkommens allerdings lediglich 10,0 %. „Nachdem sich die coronabedingten Rückgänge vor allem bei den KZV-Einnahmen niedergeschlagen hatten, gab es nun ebenfalls bei den KZV-Einnahmen die stärkere Erholung. Insgesamt stiegen die Praxiseinnahmen 2021 um + 10,0 %“, heißt es weiter. Konkret machten sie 2021 einen Sprung von 550.100 Euro in 2020 auf dann 605.100 Euro.
Die Kosten einer Zahnarztpraxis reagieren aufgrund des relativ hohen Fixkostenanteils nicht völlig elastisch auf Einnahmenschwankungen – zumal auch ein Teil der Einnahmen im Jahr 2021 aus der nachträglichen Auszahlung des Pandemiebonus besteht und keine Betriebsausgaben für das Jahr induziert. Die Betriebsausgaben sind daher in 2021 nur um 8,4 % gestiegen. Im Saldo ergibt sich so ein stärkeres Wachstum des Einnahmen-Überschusses als der Gesamteinnahmen, erläutert die KZBV die besondere Honorarsituation im betrachteten Zeitraum.
Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass weiterhin ein West-Ost-Gefälle bei den Vertragszahnarztpraxen in puncto Einnahmen-Überschuss vorliegt. So steigerten laut KZBV Praxischefs im Westen der Republik im Schnitt diesen Wert von 185.200 Euro in 2020 auf 210.600 Euro in 2021 – der Median stieg von 156.400 Euro auf 175.400 Euro. In den neuen Bundesländern belief sich der Einnahmen-Überschuss im Schnitt auf 168.200 Euro (2020: 148.200 Euro) und im Median auf 138.600 Euro (2020: 124.400 Euro).
In puncto Arbeitszeiten der Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte nennt die KZBV die Bürokratie nicht beim Namen, weist aber darauf hin, dass sich – verglichen mit der durchschnittlichen Arbeitszeit aller Erwerbstätigen – die Mehrarbeit der Zahnärzte im Westen auf rund 27 % und im Osten auf etwa 22 % belaufe. Laut Erhebung arbeiteten die Praxisinhaberinnen und -inhaber im Jahr 2021 in Deutschland im Durchschnitt 43,8 Sunden, davon 32,5 Stunden behandelnd – die verbleibende Zeit wurde für Praxisverwaltung, Fortbildung etc. aufgewandt. Auch hier herrscht offensichtlich ein West-Ost-Gefälle vor, wenn auch ein leichtes. Für die alten Bundesländer weist die KZBV demnach eine wöchentliche Arbeitszeit der Praxischefs von im Schnitt 44,1 Stunden aus, davon 32,6 Stunden behandelnd. In den neuen Bundesländern belief sich der Wert im Schnitt auf 42,3 Stunden, davon 31,8 Stunden behandelnd.
In einem Unterpunkt nimmt die KZBV in ihrem Jahrbuch die Kosten der Zahnarztstunde im Jahr 2021 in den Blick. Wie sie vorrechnet, ergeben sich aus der durchschnittlichen Behandlungszeit von 32,5 Stunden pro Woche in Deutschland bei 42 Arbeitswochen als jährliche Behandlungszeit 1.365 Behandlungsstunden. Die durchschnittlichen Praxisausgaben je Inhaber betrugen 2021 im Bundesdurchschnitt 402.000 Euro, davon 99.700 Euro für Arbeiten von Fremdlaboren. Die Umrechnung der Betriebsausgaben ohne Fremdlaborausgaben auf die Behandlungsstunden führe zu einem Wert von 221 Euro je Stunde.
Zusätzlich zu diesem Betrag müsse der Praxischef während der Behandlungszeit aber auch sein eigenes Einkommen (2021 durchschnittlich 203.100 Euro, umgerechnet 149 Euro pro Stunde) erwirtschaften. „Insgesamt muss der Zahnarzt somit 370 Euro pro Behandlungsstunde an Honorarumsatz erzielen. Unter Einbeziehung der Fremdlaborausgaben ergibt sich ein Gesamtumsatz von 443 Euro pro Behandlungsstunde“, bilanziert die KZBV für 2021.
Die KZBV macht auf eine bei Diskussionen um die (zahn-)ärztliche Honorarsituation gern übersehene Komponente aufmerksam. Sie lenkt die Aufmerksamkeit auf den Medianwert des verfügbaren Einkommens je Praxisinhaberin und -inhaber nach Abzug der zu zahlenden Steuern – Einkommen- und Kirchensteuern, Solidaritätszuschlag – und der Beiträge für die soziale Sicherung – Altersvorsorge, Krankenversicherung –, welcher sich 2021 für einen verheirateten Zahnarzt mit zwei Kindern auf 101.700 Euro belaufen habe. In Zahlen ausgedrückt, habe jeder Praxisinhaber im Median 2021 von dem erzielten Einnahmen-Überschuss in Höhe von 169.000 Euro insgesamt 67.300 Euro für Steuern und soziale Sicherung berappen müssen.
Verglichen mit einem Arbeitnehmer mit 13 Monatsgehältern entspreche dies einem verfügbaren Einkommen des Zahnarztes von rund 7.820 Euro im Monat. Hierbei sei allerdings noch die zuvor ausgewiesene, höhere wöchentliche Arbeitszeit zu berücksichtigen. „Ferner ist zu beachten, dass im zahnärztlichen Einnahmen-Überschuss und damit auch im verfügbaren Einkommen Bestandteile enthalten sind, die betriebswirtschaftlich nicht zum Einkommen aus zahnärztlicher Tätigkeit zählen (z. B. unentgeltliche Tätigkeit von Familienangehörigen, Einsatz von Eigenkapital in der Praxis)“, erläutert die KZBV ergänzend.
Wenig Zuversicht verbreitet die KZBV mit Blick auf die aktuelle Engpass-Analyse der Bundesagentur für Arbeit für Vertragszahnarztpraxen in puncto Personalsituation. Die Platzierung des ZFA-Berufs auf dem ersten Rang in der Engpassanalyse sei ein alarmierendes Zeichen und stelle einen Tiefpunkt in der negativen Entwicklung der Personalsituation in Zahnarztpraxen dar. Durch den wachsenden Konkurrenzkampf um Fachkräfte werde es für Praxen künftig noch schwieriger, auf dem Stellenmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben, geeignetes Personal anzuziehen und zu binden, so die Prognose.
In Richtung gesundheitspolitisches Berlin wenden sich sicher folgende Äußerungen der KZBV: „Enger werdende Verteilungsspielräume, wie sie im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz offenkundig werden, verschärfen die Situation durch Beschränkung der Praxiseinnahmen, aus denen das Personal entlohnt werden muss. Die Fachkräftesituation auf dem zahnmedizinischen Arbeitsmarkt muss sich deutlich verbessern, um weiterhin eine Patientenversorgung auf Spitzenniveau gewährleisten zu können. … Der zahnmedizinischen Arbeitsmarkt sollte im Auge behalten werden, um weiterhin eine Patientenversorgung auf höchstem Niveau gewährleisten zu können.“
In ihrem Jahrbuch wirft die KZBV auch einen Blick auf die Situation bei den an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzten. So seien zum Jahresende 2022 in Deutschland insgesamt 45.245 Vertragszahnärzte zu verzeichnen gewesen – ein Rückgang gegenüber Vorjahr um 2,3 %. Im Verlauf der ersten zwei Quartale des Jahres 2023 sei ein weiterer Rückgang zu verzeichnen gewesen – um 2,5 % gegenüber den Vorjahresquartalen auf 44.488 Vertragszahnärzte. Die Entwicklung sei vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) Anfang 2007 zu sehen.
„Seither ist die bis dato gestiegene Zahl der Vertragszahnärzte rückläufig und steigt die Zahl der bei ihnen angestellten Zahnärzte an. Ende des IV. Quartals 2022 belief sich deren Zahl in Deutschland auf 13.331, Ende des II. Quartals 2023 auf 13.877. Wesentliche Gründe für den Anstieg der Zahl der angestellten Zahnärzte dürften sein, dass einerseits Vertragszahnärzte aus der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis gewechselt sind und andererseits Berufsanfänger in stärkerem Maße statt der Selbstständigkeit ein Angestelltenverhältnis bei Vertragszahnärzten gewählt haben“, ordnet die KZBV die Lage ein.
Und ergänzt: Vor dem Hintergrund des 2015 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) und dem daraus resultierenden starken Anwachsen rein zahnärztlicher MVZ sei auch diese Entwicklung zu relativieren. Denn unter Einbezug der angestellten Zahnärzte in MVZ lag die Gesamtzahl der Vertragszahnärzte und aller angestellten Zahnärzte demnach Ende 2022 bei 62.759 (− 0,3 % gegenüber IV/2021) und am Ende des II. Quartals 2023 bei 62.753 (0,0 % gegenüber II/2022). „Somit ist der Grad der vertragszahnärztlichen Versorgung trotz Rückgangs der Zahl der Vertragszahnärzte relativ konstant geblieben (bei leicht gestiegener Zahl der Versicherten in der GKV)“, resümiert die KZBV.
Einhergehend mit der sinkenden Zahl an Vertragszahnärzten und der steigenden Zahl angestellter Zahnärzte ist laut Jahrbuch der Trend zunehmender Praxiskonzentration. Betrug die Zahl der Praxen demnach in 2012 noch 44.119, so waren es zehn Jahre später 39.114 – ein Rückgang von 5.005 Praxen/ 11,3 %. In den alten Bundesländern ist der Anteil der Gemeinschaftspraxen (ab 2007 Berufsausübungsgemeinschaften/BAG) in den letzten 25 Jahren auf 17,5 % in 2022 gestiegen.
In den neuen Bundesländern betrug der Anteil der Gemeinschaftspraxen in 2022 laut KZBV 11,5 %. In den vergangenen acht Jahren sei jedoch der BAG-Anteil kontinuierlich gesunken, da sich mit der im Zuge des GKV-VSG in 2015 geschaffenen Möglichkeit der Zulassung fachgruppengleicher MVZ BAG vermehrt in MVZ umgewandelt hätten oder von vorneherein MVZ anstatt BAG gegründet worden seien.
Für Ende 2022 weist das Jahrbuch für den vertragszahnärztlichen Bereich in Deutschland 1.405 Z-MVZ – inklusive der von der KZBV mit Argwohn betrachteten investorengetriebenen iMVZ – mit insgesamt 4.183 angestellten Zahnärzten aus. Im Vergleich zu den im vorangegangenen KZBV-Jahrbuch für Ende 2021 ausgewiesenen 1.237 Z-MVZ mit 3.673 angestellten Zahnärzten ist hier eine gewisse Dynamik unverkennbar.
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