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Die intraligamentäre Anästhesie gilt heute als anerkannte Alternative für die Leitungs- und Infiltrationsanästhesie. Welche Vorteile das Lokalanästhesieverfahren in der Anwendung für Sie als Behandler und für Ihren Patienten bringt, lesen Sie hier.
Die intraligamentäre Anästhesie (ILA) oder auch Einzelzahnanästhesie kann sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer zur Anwendung kommen. Sie wird besonders gern der Leitungsanästhesie vorgezogen, weil sie weniger Herausforderungen an den Behandler stellt. Ihre Grenzen hat die intraligamentäre Anästhesie jedoch bei ausgedehnten zahnchirurgischen Eingriffen, da die Betäubung zwar sehr tief aber von relativ kurzer Dauer ist (ca. 30 Minuten).
Eine Kontraindikation für die intraligamentäre Anästhesie liegt vor, wenn Ihr Patient ein erhöhtes Risiko für Endokarditis aufweist, zum Beispiel Patienten mit einem Herzfehler. Dann ist die Gefahr zu groß, dass bei der Injektion Parodontalkeime in die Blutbahn verschleppt werden, die sich schließlich in den endokardialen Strukturen ansiedeln. Bei Schwangeren sollten generell der Nutzen und das Risiko einer Lokalanästhesie sorgfältig abgewogen werden. Das gilt auch für die intraligamentäre Anästhesie.
Im Gegensatz zur Infiltrationsanästhesie wird bei der intraligamentären Anästhesie das umliegende Weichgewebe nicht betäubt. Das Anästhetikum wird in den Periodontspalt der Zahnwurzel direkt in die Wurzelhaut (Sharpey-Fasern) injiziert, sodass es durch den gesamten Zahnhalteapparat bis zur Wurzelspitze in den Zahnnerv vordringen kann und den betreffenden Zahn betäubt. Die Abgabe des Anästhetikums sollte sehr langsam, tropfenweise und unter geringem Druck über einen Zeitraum von etwa 20 Sekunden erfolgen, um eine Depotbildung im angrenzenden Gewebe zu vermeiden. Hierfür gibt es spezielle Kanülen und Spritzen, die das Dosieren erleichtern. Für die intraligamentäre Anästhesie wird außerdem eine möglichst kurze und dünne Kanüle mit extrakurzem Anschliff empfohlen. Als Wirkstoff werden für die intraligamentäre Anästhesie häufig 4-prozentige Articainlösungen verwendet.
Studien haben gezeigt, dass das Risiko für Anästhesieversager sowie für Läsionen von Gefäßen und Nerven bei der intraligamentären Anästhesie geringer sind als bei anderen Verfahren.
Wenn Sie die korrekte Technik der intraligamentären Anästhesie beherrschen, dann verspüren Ihre Patienten in der Regel weniger Schmerzen bei der Injektion als bei anderen Methoden der Lokalanästhesie. Gerade für sehr empfindliche Patienten oder Patienten mit Spritzenangst kann die intraligamentäre Anästhesie deshalb Vorteile haben. Und auch Schmerzen nach der Anwendung treten in der Regel nicht auf.
Da die verwendete Menge an Anästhetikum meist geringer ausfällt als bei anderen Anästhesieverfahren und somit der Kreislauf weniger belastet wird, ist die intraligamentäre Anästhesie besonders zur Anwendung bei Kindern oder Risikopatienten geeignet.
Wegen der oben genannten Vorteile treten bei der intraligamentären Anästhesie weniger Komplikationen auf als beispielsweise bei der Leitungsanästhesie. Auch Nebenwirkungen werden für die intraligamentäre Anästhesie seltener beschrieben. Wenn, dann kommt es nach dem Abklingen der Betäubung zu unerwünschten Effekten wie Drucknekrosen, Druckschmerz, Elongationsgefühl oder das Empfinden von Vorkontakten. Diese entstehen in den meisten Fällen, wenn der Behandler die Injektion unter zu großen Druck oder zu schnell ausführt.
Im Rahmen der gesetzlichen Versicherung wird die intraligamentäre Anästhesie nach den BEMA-Nummern 40 berechnet. Je Sitzung kann sie im Bereich von zwei nebeneinander stehenden Zähnen prinzipiell nur einmal abgerechnet werden, wobei die 1er nicht zu einem Bereich von zwei nebeneinander stehenden Zähnen zusammengefasst werden. Allerdings kann bei langen Eingriffen auch eine zweifache Berechnung sowie in Ausnahmefällen eine Abrechnung je Zahn erfolgen.
In der GOZ wird die intraligamentäre Anästhesie nicht aufgelistet. Die Bundeszahnärztekammer zählt sie jedoch in ihrem Kommentar eindeutig zur GOZ-Nummer 0090 für die lokale Schmerzausschaltung. Werden demnach zum Beispiel eine intraligamentären und eine Infiltrationsanästhesie kombiniert, ist die Berechnung von Nummer 0090 mit Begründungshinweis auch mehrfach pro Zahn und Sitzung möglich.
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