Leitungsanästhesie im Unterkiefer: Anleitung und Abrechnung

Die intraorale Leitungsanästhesie gilt als Standard zur lokalen Betäubung bei Eingriffen im Unterkiefer-Seitenzahnbereich. Doch obwohl sie so häufig zur Anwendung kommt, birgt die Leitungsanästhesie einige Herausforderungen.

Die intraorale Leitungsanästhesie gilt als Standard zur lokalen Betäubung bei Eingriffen im Unterkiefer-Seitenzahnbereich. Doch obwohl sie so häufig zur Anwendung kommt, birgt die Leitungsanästhesie einige Herausforderungen.

Indikation für die Leitungsanästhesie im Unterkiefer

Eine Leitungsanästhesie wird immer dann zur Methode der Wahl, wenn eine Infiltrationsanästhesie nicht indiziert ist. Dies ist zumeist im Seitenzahnbereichs des Unterkiefers der Fall, wo die Kompaktheits des Knochens das Vordringen von Anästhetikum bis zu den Nervenenden mittels Infiltration im Gewebe nicht erlaubt. Dann wird der Operationsbereich mithilfe einer Injektion von lingual in unmittelbare Nähe des Nervus alveolaris inferior betäubt. Bei größeren zahnchirurgischen Eingriffen kann unter Umständen allerdings auch eine Leitungsanästhesie im Oberkiefer angezeigt sein.

Leistungsanästhesie des Nervus alveolaris inferior

Bei der Leitungsanästhesie des N. alveolaris inferior sollte die Injektionsstelle lateral der Flügel-Unterkiefer-Falte (Plica pterygomandibularis), mittig zwischen den Zahnreihen des Ober- und Unterkiefers liegen. Nachdem die Kanülenspitze quasi „blind“ inseriert wird, trifft sie in der Regel nach ca. 2 cm auf der Innenseite des aufsteigenden Unterkieferastes oberhalb des Foramens mandibulae auf den Kieferknochen. Wird die Kanüle im falschen Winkel zur Medianebene eingeführt, trifft sie entweder früher (Winkel zu spitz) oder später bzw. gar nicht auf den Knochen (Winkel zu flach). Auch wenn sich die Kanüle zu weit seitlich von der Kiefermitte befindet, trifft sie zu zeitig auf Knochen. Ist dies der Fall, sollte die Kanüle noch einmal herausgezogen und neu angesetzt werden. Nach Knochenkontakt in der richtigen Position wird die Kanüle ein Stück zurückgezogen. Nun kann mittels Aspirationstest (Ansaugen von Gewebsflüssigkeit) geprüft werden, ob sich die Kanülenspitze in einem Gefäß befindet. Steigt Blut in die Karpule, deutet dies auf die Punktion eines Gefäßes hin. Dann muss die Kanüle neu positioniert werden. Ist kein Blut zu sehen, wird das Lokalanästhetikum injiziert.

Komplikationen bei der Leitungsanästhesie

Auch wenn die Leitungsanästhesie in der zahnärztlichen Behandlung sehr häufig zum Einsatz kommt, stellt sie Behandler vor einige Herausforderungen. Die größte Schwierigkeit ergibt sich daraus, dass größtenteils „blind“ gearbeitet wird. Denn das Foramen mandibulae ist als Einstichpunkt sehr schwer zu lokalisieren.

Für den Patienten ist das Einstechen der Kanüle bei der Leitungsanästhesie häufig sehr unangenehm. Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit, einen Nerv zu treffen und somit beim Patienten einen starken blitzartigen Schmerz auszulösen, relativ hoch. Klagt der Patient über einen derartigen Schmerz, sollte die Kanüle entsprechend an anderer Stelle inseriert werden.

Trotz Aspirationstest besteht bei der Leitungsanästhesie die Gefahr, die Anästhesielösung in ein Blutgefäß zu injizieren. Das hat in der Regel zur Folge, dass die Betäubungswirkung im Unterkiefer nicht einsetzt. Darüber hinaus können Herz-Kreislauf-Beschwerden ausgelöst werden. Jede Gefäßpunktion kann außerdem infolge der Blutung durch die Bildung eines Hämatoms nach ca. einem Tag im Unterkiefer eine reflektorische Kieferklemme oder im Oberkiefer eine Parulis hervorrufen. Zwar verschwinden diese Beschwerden üblicherweise nach ein paar Tagen wieder, beeinträchtigen den Patienten für diese Zeit aber sehr stark.

Leitungsanästhesie bei Kindern

Bei Kindern ist die Leitungsanästhesie bei größeren chirurgischen Eingriffen im Unterkiefer nach dem Durchbruch der ersten bleibenden Molaren indiziert. Je nach Alter muss die anatomische Lage des N. alveolaris inferior und des Foramen mandibulae beachtet werden.

Abrechnung der Leitungsanästhesie nach GOZ und BEMA

Die Leitungsanästhesie ist unter GOZ-Nummer 0100 entsprechend der Anzahl der zu anästhesierenden Nerven sowie bei notwendiger Zweitinjektion auch mehrfach berechnungsfähig.

Im Gegensatz zum verwendeten Lokalanästhetikum können die verwendeten Einwegmaterialien nicht separat berechnet werden.

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